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Channel: Kommentare zu: „Du kommst hier nicht rein…“ – Die Sperrklausel
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Von: Stephan Beyer

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Ohne _jegliche_ irgendwie geartete Sperrklausel hätte man das Problem, dass jede Partei, die sich aufstellt auch von mindestens einer Person im Bundestag vertreten ist, da keine Partei zu 0.00% gewählt wird. Da Sitze nicht teilbar sind (es gibt keinen halben Sitz im Bundestag), muss entweder das Parlament riesig aufgebläht werden, um die Verhältnisse des Wahlergebnisses noch korrekt abzubilden, oder es gibt eine implizite Sperrklausel bedingt durch das Rechenverfahren.

Da eine unbeschränkte Aufblähung des Parlaments nicht möglich ist, hat man also immer eine irgendwie geartete „Sperrklausel“.

Ich denke ja, mit der 5%-Hürde fahren wir ganz gut… Interessant wäre aber schon ein Präferenzwahlrecht, bei dem man sagen kann „Wenn es A nicht schafft, wähle ich B.“
Im Zusammenhang mit einem Mehrheitswahlrecht (wie wir es bei der Erststimme haben) wird ein derartiges System auch schon bei Abstimmungen in verschiedenen (Software-)Projekten praktisch angewandt, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Condorcet-Methode

Für Bundestagswahlen wäre derartiges vermutlich zu komplex.


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